Am 1. April 2019 werden EUR 10,00 pro Anteil an die Anleger ausgezahlt. Dies entspricht einer Summe von EUR 2,8 Millionen.
Seit Beginn der Fondsauflösung am 5. Dezember 2013 summiert sich der während der Abwicklungsperiode ausgezahlte Betrag damit auf insgesamt EUR 151,8 Millionen bzw. rund 58,4 % des Fondsvermögens zum Zeitpunkt der Kündigung des Verwaltungsmandats.
Bis zur endgültigen Auflösung des Fonds müssen angemessene Liquiditätsreserven vorgehalten werden, um sämtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Durch den Einbehalt dieser Liquiditätsrücklagen trifft die Depotbank Vorsorge für eventuelle Nachforderungen der Steuerbehörden, Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen. Weitere Ausschüttungen können vorgenommen werden, sobald sich Risiken mit der Zeit verringern. Über den Zeitpunkt und die Höhe der Ausschüttungen entscheidet die Depotbank.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 trat das neue Investmentsteuergesetz in Kraft. Nach § 17 InvStG 2018 hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Fonds in Abwicklung geschaffen. Substanzausschüttungen ab dem 1. Januar 2018 bleiben nach dem neuen Gesetz für den SEB Global Property Fund bis 31. Dezember 2021 steuerfrei. Da sich der Fonds in Abwicklung befindet, kommt keine Teilfreistellung zur Anwendung. Daher wird im ersten Schritt bei Auszahlung der Ausschüttung von dem depotführenden Kreditinstitut 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag einbehalten. Dieser Einbehalt ist nach Ablauf des jeweiligen Jahres im 2. Schritt zu erstatten, soweit die Ausschüttungen Kapitalrückzahlungen darstellen.
Die jeweilige depotführende Stelle wird zur Bearbeitung der Auszahlung Zeit benötigen, so dass der Auszahlungsbetrag erst einige Bankarbeitstage nach dem 1. April 2019 gutgeschrieben wird. Die Auszahlung wirkt sich auf den Anteilwert des Fonds aus.