Zum 3. Januar 2018 tritt die überarbeitete EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz „MiFID II“) in Kraft. Zum Schutz der Anleger sind verschärfte Regeln im Vertrieb von Finanzprodukten und damit auch von Fonds geplant. MiFID II soll die Transparenz in den Märkten sowie die Effizienz und Integrität der Finanzmärkte erhöhen. Zudem enthält die MiFID II beispielsweise Vorschriften zur Bestimmung des Zielmarkts und zur Kostentransparenz.
Die neuen Regelungen werden für die in Abwicklung befindlichen Fonds SEB ImmoInvest, SEB ImmoPortfolio Target Return Fund und SEB Global Property Fund nicht herangezogen.
Für die in Abwicklung befindlichen Fonds SEB ImmoInvest, SEB ImmoPortfolio Target Return Fund und SEB Global Property Fund werden von der Verwahrstelle keine Fondsanteile mehr herausgegeben. Die Fonds werden auch nicht aktiv vertrieben.
Die Kostentransparenz für die oben genannten Fonds ist in den jeweiligen Verkaufsprospekten bereitgestellt. Die anteiligen Kosten und Gebühren der hier genannten Publikumsfonds fließen in die Fondspreisberechnung der jeweiligen Fonds. Somit ist mit der täglichen Fondspreisveröffentlichung auch diese Nachweispflicht sichergestellt.
Eine zusätzliche Kostenmitteilung durch die Verwahrstelle wird daher nicht erfolgen.
Die Offenlegung der Depotbankgebühren obliegen im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht den depotführenden Stellen. Auch hier wird durch die Verwahrstelle keine zusätzliche Gebührenmitteilung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Kostentransparenz und Mitteilungspflicht für einen evtl. Zweitmarkthandel der Fondsanteile der hier genannten in Auflösung befindlichen Fonds seitens der Verwahrstelle nicht übernommen wird.