Im Rahmen der regelmäßigen halbjährlichen Auszahlungen werden am 2. Juli 2018 EUR 1,10 pro Anteil an die Anleger ausgeschüttet. Dies entspricht einer Summe von insgesamt rund EUR 128,2 Millionen. Mit der 14. Ausschüttung seit Bekanntmachung der Fondsauflösung am 7. Mai 2012 summiert sich der während der Abwicklungsperiode ausgezahlte Betrag auf insgesamt EUR 4,4 Milliarden bzw. rund 74 % des Fondsvermögens bei Kündigung des Verwaltungsmandates im Mai 2012.
Die Auszahlung repräsentiert die Endausschüttung für das Geschäftsjahr 2017/18, in deren Rahmen die frei verfügbare Liquidität an die Anleger ausgekehrt wird. Die Depotbank konnte aufgrund mit der Zeit verringerter Risiken bei zurückliegenden Immobilienverkäufen Liquiditätsrücklagen auflösen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 trat das neue Investmentsteuergesetz in Kraft. Nach § 17 InvStG 2018 hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Fonds in Abwicklung geschaffen. Substanzausschüttungen ab dem 1. Januar 2018 bleiben nach dem neuen Gesetz für den SEB ImmoInvest bis 31. Dezember 2022 steuerfrei. Da sich der Fonds in Abwicklung befindet, kommt keine Teilfreistellung zur Anwendung. Daher wird im ersten Schritt bei Auszahlung der Ausschüttung von dem depotführenden Kreditinstitut 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag einbehalten. Dieser Einbehalt ist nach Ablauf des jeweiligen Jahres im 2. Schritt zu erstatten, soweit die Ausschüttungen Kapitalrückzahlungen darstellen. Weitere Details finden Sie in den Fragen und Antworten zur Investmentsteuerreform.
Die jeweilige depotführende Stelle wird zur Bearbeitung der Auszahlung Zeit benötigen, so dass der Auszahlungsbetrag erst einige Bankarbeitstage nach dem 2. Juli 2018 gutgeschrieben wird. Die Auszahlung hat einen rechnerischen Effekt auf den Anteilwert des Fonds in Höhe des ausgeschütteten Betrages.
Weitere Ausschüttungen können vorgenommen werden, sobald weitere Immobilien aus dem Bestand des SEB ImmoInvest veräußert werden und Risiken aus den erfolgten Verkäufen sich mit der Zeit verringern, sodass Liquiditätsrücklagen aufgelöst werden können. Diese Liquiditätsrücklagen muss die Depotbank für eventuelle Nachforderungen der Steuerbehörden, Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen vorhalten. Derzeit befinden sich noch 14 Objekte im SEB ImmoInvest, für die weiterhin aktiv daran gearbeitet wird, die bestmöglichen Voraussetzungen für die Veräußerung zu schaffen. Über erfolgte Verkäufe werden die Anleger wie bisher entsprechend informiert. Den Zeitpunkt und die Höhe der Ausschüttungen bestimmt die Depotbank.