Im Rahmen der regelmäßigen halbjährlichen Auszahlungen werden am 20. Dezember 2017 EUR 3,10 pro Anteil an die Anleger ausgeschüttet. Dies entspricht einer Summe von insgesamt rund EUR 361 Millionen. Mit der dreizehnten Ausschüttung seit Bekanntmachung der Fondsauflösung am 7. Mai 2012 summiert sich der während der Abwicklungsperiode ausgezahlte Betrag auf insgesamt EUR 4,3 Milliarden bzw. rund 71 % des Fondsvermögens bei Kündigung des Verwaltungsmandates im Mai 2012.
Der Ausschüttungsbetrag basiert auf der Liquidität aus den Objektverkäufen der letzten Monate – insbesondere den Closings der Immobilien, die im Rahmen des pan-europäischen Portfolios veräußert werden konnten (News vom 15. Mai 2017) – abzüglich des Einbehalts für latente Steuerverbindlichkeiten, Transaktionsnebenkosten und andere Verbindlichkeiten, insbesondere Verpflichtungen aus Immobilienverkäufen, wie z.B. Steuern auf Veräußerungsgewinne, Gewährleistungsansprüche oder andere Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen.
Die Auszahlung hat einen rechnerischen Effekt auf den Anteilwert des Fonds in Höhe des ausge-schütteten Betrages. Die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der steuerfreien und steuerpflichtigen Anteile an der Auszahlung gemäß § 5 InvStG sowie eine Übersicht über die steuerliche Zusammensetzung erfolgt am Tag der Ausschüttung auf der Internetseite www.savillsim-publikumsfonds.de.
Die jeweilige depotführende Stelle wird zur Bearbeitung der Auszahlung Zeit benötigen, so dass der Auszahlungsbetrag erst einige Bankarbeitstage nach dem 20. Dezember 2017 gutgeschrieben wird.
Weitere Ausschüttungen können vorgenommen werden, sobald weitere Immobilien aus dem Bestand des SEB ImmoInvest veräußert werden konnten und Risiken aus den erfolgten Verkäufen sich mit der Zeit verringern, so dass Liquiditätsrücklagen aufgelöst werden, die die Depotbank für eventuelle Nachforderungen der Steuerbehörden, Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen vorhalten muss. Derzeit befinden sich noch 14 Objekte im SEB ImmoInvest, an deren Veräußerung aktiv gearbeitet wird. Über erfolgte Verkäufe werden wir die Anleger wie bisher entsprechend informieren. Den Zeitpunkt und die Höhe der nächsten Ausschüttung bestimmt die Depotbank.